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Ausgetrickst: Erdogan umgeht Auftrittsverbot als Dönerverkäufer

Das Auftrittsverbot gilt nicht in einer türkischen Dönerbude.

Die türkische Regierung stellte vor wenigen Tagen einen Antrag in Deutschland für einen politischen Auftritt von Präsident Recep Tayyip Erdogan am Rande des G20-Gipfels. Dieser Antrag wurde jedoch von der Bundesregierung rigoros abgelehnt.

2. Versuch für einen Auftritt

Daraufhin zog die türkische Regierung in Erwägung einen solchen Auftritt in einer türkischen Botschaft stattfinden zu lassen, aber auch dies wurde von Deutschland verhindert. So geht es aus einem Rundschreiben des Auswärtigen Amtes hervor, dass selbst Auftritte in einer türkischen Botschaft oder eines Konsulats genehmigungspflichtig seien, da diese als deutsches Hoheitsgebiet betrachtet werden.

Mit Scharf gegen Auftrittsverbot

Erdogan ließ jedoch nicht locker und suchte nach einer weiteren Möglichkeit seinen Auftritt in Deutschland durchzuführen. Nun fand er ausgerechnet ein Schlupfloch im deutschen Arbeitsrecht. So nahm Erdogan, der bekanntlich gerne würzige Döner verspeist, einen Job als Dönerverkäufer in einer gut besuchten Berliner Dönerbude an und erhielt dafür von Deutschland auch ein Arbeitsvisum. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Dönerverkäufer kann Erdogan selbstverständlich zu allen Kunden sprechen und seine politischen Ansichten samt Knoblauchsauce unter die Leute bringen.

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Um möglichst viele Besucher zu Erdogans Dönerbude zu locken, hat die AKP weiterhin bekannt gegeben, die Kosten für jeden Döner mit Parteispenden zu bezahlen. Gleichzeitig kann Erdogan als Dönerverkäufer Volksnähe beweisen und seine politischen Feinde nötigenfalls zu einem Dönerspieß verarbeiten.

Die deutsche Regierung ist jedenfalls machtlos und kann Erdogan offenbar nicht daran hindern innerhalb eines Arbeitsverhältnisses unter dem Deckmantel einer Dönerbude zu seiner Gefolgschaft zu sprechen. Auch gilt jede Dönerbude in Deutschland nach gängiger Rechtssprechung als türkisches Hoheitsgebiet.

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