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Unartige Kinder mahnen Weihnachtsmann wegen DSGVO-Verstoß ab

Dieser DSGVO-Verstoß könnte teuer werden!

Derzeit sorgt eine Liste mit den Namen aller Kinder der Welt und den darin enthaltenen personenbezogenen Daten darüber, ob sie brav oder unartig waren für Unmut. So wird dem Weihnachtsmann vorgeworfen ohne jegliche Einwilligungserklärung der Kinder massenhaft private Daten erhoben und elektronisch verarbeitet zu haben. Dazu kommt noch, dass diese Liste nicht nur für ihn, sondern auch für alle seine Angestellten einsehbar gewesen sein soll. Neben der festen Belegschaft sollen selbst Aushilfswichtel damit Einblick in die persönlichen Daten wie die Adressen der Kinder gehabt haben. Diese eklatanten Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) könnten nun für die Weihnachtsmann & Co. KG sehr teuer werden.

So haben sich bundesweit bereits zahlreiche Kinder für eine Sammelklage zusammengeschlossen und einen Fachanwalt für Datenschutz und Kinderrechte beauftragt, der ihnen auf Basis der EU-DSGVO eine Entschädigung in Millionenhöhe verschaffen will.

Kein Weihnachten mehr wegen DSGVO-Verstoß?

Eine solche Schadensersatzforderung könnte das Aus für zukünftige Weihnachten bedeuten, da der stets großzügige Weihnachtsmann kaum Rücklagen für solche Fälle gebildet hat.

Er selbst sagte dazu:

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„Ich denke diese Kinder sind nur wütend, weil sie dieses Jahr ohnehin auf der Liste der unartigen Kinder standen und keine Geschenke bekommen hätten. Mein Anwalt hat mir ja empfohlen als juristische Gegenmaßnahme ebenfalls einen Klage gegen diese verwöhnten Kinder in Betracht zu ziehen. Er meint nämlich sie hätten sich ebenfalls eines DSGVO-Verstoßes schuldig gemacht als sie mir zuvor unaufgefordert Weihnachtsbriefe mit ihren Wunschlisten geschickt haben. Ich hatte mich nämlich nie für solche Zuschriften bereit erklärt. Neben einem fehlenden Double-Opt-In-Verfahren gab es darin auch keine Möglichkeit diese Weihnachtsbriefe abzubestellen. Ich hoffe dennoch, dass wir dies aussergerichtlich klären können. Sollte ich diesen Rechtsstreit verlieren, muss ich wohl oder übel den Laden hier dicht machen.“

Wie siehst du das? Sollte der Weihnachtsmann diese Datenschutzmängel beheben oder sind die Kinder einfach nur undankbar? Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!

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1 Kommentar

  1. Charlie

    Donnerstag, 6. Dezember 2018 at 20:54

    Außer den Holländern mit ihrem Sinterklaas, den Amerikanern mit ihren Santa Claus und den Handelsleuten mit ihrem Profitstreben brauchen die Ahl al-Kitāb doch gar keinen Weihnachtsmann, den die Bibel überhaupt nicht kennt. (Kinder folgen bitte schön dem Vorbild der Großen.)

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