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Diese Corona-Regeln gelten zum islamischen Opferfest

Bald begehen Muslime das Opferfest. Allerdings liegen wegen der Corona-Pandemie strenge Hygiene-Auflagen vor, die es zu beachten gilt.

Noktara - Diese Corona-Regeln gelten zum islamischen Opferfest

Schon bald begehen Muslime das Opferfest. Allerdings sehen die Corona-Regeln strenge Hygieneauflagen vor, die es zu beachten gilt, damit keine kostspieligen Bußgelder fällig werden. Welche das sind, haben wir zusammengefasst.

Das sind die Corona-Regeln zum Opferfest:

Zunächst gilt in geschlossenen Schlachthöfen eine strikte Maskenpflicht für Opfertiere wie Schafe und Ziegen. Sollten die Tiere hingegen in einem Freiland-Gehege gehalten und geschlachtet werden, darf von der Maskenpflicht für die Opfertiere abgesehen werden. Allerdings ist dennoch stets ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter zwischen den Tieren einzuhalten. Einerseits damit sich die Tiere nicht gegenseitig anhusten können, andererseits damit die Tiere keine infektiösen Blutspritzer voneinander abbekommen, was ohnehin zu vermeiden ist, da die Tiere nach islamischer Vorschrift nicht mitansehen sollen, wie ihre Artgenossen hingerichtet werden um nicht unnötig belastet zu werden, da die Stresshormone sonst das Fleisch zäh werden lassen würden.

Auch dürfen nur zweifach geimpfte, genesene oder negativ getestete Schafe geopfert werden.

Weiterhin ist das Messer, mit dem der Kehlenschnitt durchgeführt wird, nach jedem Schächten gründlich mit Kolonya zu desinfizieren.

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Ebenso müssen die muslimischen Metzger vor dem Schächten ihre Hände und auch ihre Füße rituell reinigen und eine FFP2-Maske tragen.

Was die anschließende Verteilung des Fleisches angeht, darf diese unter Erfassung sämtlicher Kontaktdaten nur kontaktlos an fremde Haushalte erfolgen. Verstöße gegen die zuvor genannten Vorschriften können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro oder einem halben Dutzend Kamelen geahndet werden.

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