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Typ verlegt Home Office nach Sachsen, um Buß- und Bettag frei zu haben

Noktara - Typ verlegt Home Office nach Sachsen, um Buß- und Bettag frei zu haben

Dresden – Seit der Corona-Pandemie arbeitet Ömer Y. wie viele andere Arbeitnehmer auch nicht mehr vor Ort im Büro seines Arbeitsgebers, sondern vom heimischen Schreibtisch aus. Im Rahmen dieser Umstellung erhielt er auch einen neuen Home Office-Arbeitsvertrag, in dem alle Details für seine Tele-Arbeit festgehalten sind. Beispielsweise steht in dem Vertrag explizit, dass sich der Arbeitsort nicht im Firmensitz des Erfurter Unternehmens in Thüringen befindet, sondern die Arbeit in der Privatwohnung des Arbeitnehmers verrichtet wird, was jedoch in der Praxis Folgen auf gesetzliche Feiertage wie den Buß- und Bettag haben kann.

Denn der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein Feiertag!

So hat ein befreundeter Fachanwalt für Arbeitsrecht Ömer darüber aufgeklärt, dass sich die gesetzlichen Feiertage für Arbeitnehmer nämlich nach dem tatsächlichen Arbeitsort und nicht nach dem Firmensitz richten. Wer also sein Home Office in Sachsen hat, darf also gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz am Buß- und Bettag gar nicht arbeiten. Mit dem Wissen über diese Rechtslage hat Ömer kurzerhand vor rechtzeitig eine kleine Studentenwohnung in Sachsen gemietet und dort sein Home Office eingerichtet. Als ihn dann sein Chef am Buß- und Bettag anrief und fragte, warum er denn nicht am heutigen Zoom-Meeting teilgenommen habe und wo denn die Quartalszahlen bleiben, antwortete ihm Ömer, dass er heute nicht im Dienst sei, da ja in Sachsen Feiertag ist, er sich aber gerne am nächsten Arbeitstag zurückmeldet. Arbeitsrechtlich ein ziemlich smarter Move.

Wie sieht es bei dir aus? Hast du ebenfalls frei oder denkst du jetzt auch darüber nach dir eine neue Wohnung in Sachsen zu suchen?

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