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Europäischer Gerichtshof: Muslimischer Arbeitsplatz darf Kopftuch tragen
Zwar verloren zwei Muslimas aus Belgien und Frankreich ihren Job, weil sie auf der Arbeit ihr Kopftuch tragen wollten und verloren nun auch ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof über die Zulässigkeit der Kündigung, aber gleichzeitig bestätigte das Gerichtsurteil, dass die Abbildung von Kopftüchern auf Computerbildschirmen rechtens sei. So sei es nicht-muslimischen Mitarbeitern durchaus zuzumuten die Darstellungen der islamischen Kopfbedeckung zumindest auf Monitoren hinzunehmen. Die Religionsfreiheit sei davon nicht beeinträchtigt.
Die Beschwerden einzelner wütender Windows-Nutzer würden nicht genügen, um Kopftücher auf Arbeitsplätzen generell zu untersagen.
Kopftuch Filter im Betriebssystem
Der Knackpunkt sei dabei, dass die europäischen Anti-Diskriminierungsrichtlinien seitens der Arbeitgeber eingehalten werden müssen.
Sollte ein Arbeitgeber einen entsprechen Software-Filter im Betriebssystem installieren, um die Anzeige von Kopftüchern zu blockieren, so müssten auch jegliche andere religiösen Symbole verhindert werden. Beispielsweise Kreuze und Kippas. Entweder alle oder keiner! Nur so könne die Gleichbehandlung gewahrt werden. Da diese Praktik jedoch technisch unzuverlässig ist, empfiehlt das EuGH gänzlich auf solche Filter zu verzichten.