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Anwerbeabkommen galt nur 2 Jahre: Millionen Türken droht Abschiebung
Die Frist für das Aufenthaltsrecht ist gemäß dem Anwerbeabkommen von 1961 der Türkei mit Deutschland abgelaufen. Nun droht die Abschiebung.
Vor 60 Jahren wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland geschlossen. In dem Schreiben stand unter anderem, dass Gastarbeitern aus der Türkei für maximal 2 Jahre eine Aufenthaltsdauer in Deutschland gewährt wird. Entgegen dieser vertraglichen Vereinbarung sind viele Türken jedoch länger geblieben und holten sogar ihre Familien nach Deutschland. Damals drückten die Deutschen aus wirtschaftlichem Eigennutz ein Auge zu, doch nach 60 Jahren zieht die Bundesregierung endgültig die Reisleine. So erreichen derzeit Millionen türkischstämmige Haushalte Schreiben, in denen sie darin aufgefordert werden das Land zu verlassen.
Frist aus Anwerbeabkommen ist lange überfällig
Der Betroffene Ömer Yildirim aus Köln sagt dazu unter Tränen:
„Meine Eltern sind vor über 45 Jahren nach Deutschland gekommen und haben ihr ganzes Leben hart gearbeitet. Ich bin sogar hier in Deutschland geboren und nun soll ich wegen bürokratischen Fristen Deutschland verlassen? Ich bin fassungslos und weiß auch gar nicht wie ich das meinen 2 kleinen Kindern vermitteln soll.“
In dem Schreiben wird als Rechtsgrundlage auf den amtlichen Anwerbestopp von 1973 verwiesen und als letztmöglicher Ausreisetermin das Ende des laufende Jahres genannt. Sollten die Betroffenen bis dahin nicht ausgereist sein, würden deutsche Beamte sie aufsuchen und sie in einen Abschiebeflug Richtung Ankara schicken, schließlich sei man ja nicht auf dem türkischen Basar.
Charlie
Samstag, 30. Oktober 2021 at 20:06
Strenggenommen ist jetzt eine Abschiebung nach Griechenland (EU) fällig, das sich als rechtmäßigen Erben des Alexanderreichs von Mazedonien bis nach Persien sieht.