Thomas K. traute seinen Augen nicht. Eigentlich war er auf Jobsuche und bewarb sich auf eine Stelle im Vertrieb eines mittelständischen Versicherungsbüros. Als er jedoch das Antwortschreiben auf seine Bewerbung öffnete, erwartete ihn nicht nur eine bloße Absage, sondern auch noch ein Schreiben der Rechtsabteilung des Unternehmens. In dem Brief wird er zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld aufgefordert, da er non-binäre Mitarbeitende der Personalabteilung durch die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ diskriminierte.
In dem Schreiben der Rechtsabteilung heißt es dazu:
„In unserem Unternehmen legen wir hohen Wert auf Diversität, Toleranz und Respekt. Es ist daher nicht akzeptabel, wenn Sie mit der binären Anrede Ihres Bewerbungsschreibens eine unzumutbare pyschische Belastung für unser Personal bewirken. Wir fordern Sie daher auf diese Diskriminierung fortan zu unterlassen und innerhalb der nächsten 14 Tage 1000 Euro Schmerzensgeld auf das untenstehende Konto zu überweisen. Dieser Betrag orientiert sich an vergleichbaren Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen weitere juristische Schritte zu ergreifen.“
Thomas K. ging mit diesem Schreiben zu seinem Anwalt, der ihm jedoch schilderte, dass im Falle einer Gerichtsverhandlung angesichts der derzeitigen Rechtssprechung seine Aussichten auf Erfolg sehr gering sind und er bei zukünftigen Bewerbungsschreiben besser genderneutrale Anreden verwenden sollte, um nicht erneut zur Kasse gebeten zu werden. Alternativ könnte er die bevorzugte Anrede der zuständigen Person recherchieren und die Personen gezielt anschreiben.
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