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Nach §219a: Münchner Agentur spezialisiert sich auf Abtreibungswerbung

Abtreibungswerbung war bisher verboten, doch nun wurde §219a StGB abgeschafft und der Werbetrommel steht nichts mehr im Weg.

Bisher galt ein strenges Verbot für Abtreibungswerbung, doch nun hat der Bundestag nach jahrelangen Protesten die Abschaffung von §219a StGB beschlossen. Eine Münchner Werbeagentur hat es sich daraufhin zur Aufgabe gemacht das Marketing für Schwangerschaftsabbrüche zu professionalisieren und sich bereits verschiedene Werbekampagnen ausgedacht.

Gewagte Abtreibungswerbung:

So wirbt die Agentur zum Beispiel mit einem Einführungsangebot, das zwei Abtreibungen zum Preis von einer enthält. Auch eine Stempelkarte, bei der man ab der 7. Abtreibung eine Sterilisierung gratis bekommt, findet sich im Portfolio der Agentur. Außerdem wird ein Affiliate-Progammangeboten, bei dem Patientinnen ihre Freunde und Bekannte für Abtreibungen werben können, um Prämien zur erhalten.

Mathias Müller, der Gründer und CEO der hippen Agentur Jung & Matt sagte dazu:

„Wir hatten schon länger großartige und kreativen Ideen für Abtreibungen in der Schublade und diese auch schon zuvor mehreren Gynäkologen gepitcht, aber wegen der drohenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine etwaigen Geldstrafe, wollte bisher niemand unsere Werbekampagnen kaufen. Nun können wir jedoch gefahrlos die Werbetrommel für Abtreibungen rühren und für möglichst viele Schwangerschaftsabbrüche sorgen. Erst vorhin haben die ersten Praxen bei uns angerufen und ihr Interesse bekundet.“

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Auf die Frage, ob Mathias Müller Abtreibungen befürwortet, antwortete er:

„Das spielt keine Rolle. Ich muss nicht jedes Produkt und jede Dienstleistung privat befürworten, für die wir professionelles Marketing anbieten. Ich finde allerdings, dass man Ärzte und Werbetreibende nicht kriminalisieren sollte, wenn sie über medizinische Eingriffe informieren. Letztlich muss das ja jede Kundin für sich selber entscheiden.“

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